Impressum und Datenschutzerklärung für Dein Blog erstellen

Warum braucht dein Blog ein Impressum und eine Datenschutzerklärung?

Dein Blog braucht ein Impressum und eine Datenschutzerklärung, weil diese per Gesetz (im Telemediengesetz) vorgeschrieben sind. Falls diese fehlen, gehst du das Risiko von Bußgeldern und teuren Abmahnungen ein.

Zugegeben: inhaltlich gewinnt Dein Blog dadurch kein Stück besser. Wenn diese beiden Dateien aber fehlen, dann kann es teuer werden.

rein privat

Dem Wortlaut des Telemediengesetzes nimmt auf den erste Blick rein private Webseiten aus und bezieht sich auf „geschäftsmäßige, in der Regel gegen Entgelt angebotene Telemedien“. Der private Bereich ist aber schnell verlassen. Werbung auf der eigenen Webseite zu schalten oder Links auf ein Affiliateprogramm bedeuten, dass die Webseite im Sinne des Gesetzes gewerblich ist.

Die Gefahr von Bußgeldern

Das Telemediengesetz definiert in §16 eine Reihe von Tatbeständen, die mit einem Bußgeld belegt sind. Der Verstoß gegen die Impressumspflicht ist einer davon. Die Bußgelder können bis 50.000 EUR gehen. Nun kann man vermuten, dass diese Hohe nur bei großen Firmen erreicht wird. Aber auch ein oder zwei Prozent davon gehen ins Geld. Mit dem Telemediengesetz ist daher nicht zu spaßen.

Die Gefahr von Abmahnungen

Gefahr droht aber nicht nur vom Staat. Nein, auch die Privatwirtschaft kann versuchen, kann sich daran versuchen, dein Blog kielzuholen. Manch eine Anwaltskanzlei hat sich auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert und sucht gezielt Webseiten, die gegen die Rechtslage verstoßen. Die Argumentation ist diese:

Ein Konkurrent kann sich dann auf den Standpunkt stellen, du hättest einen unfairen Vorteil, weil du auf Pflichtangaben verzichtet hast. Dieser Konkurrent beauftragt dann einen Anwalt, dieser schickt Dir eine Abmahnung, also eine rechtliche Erinnerung an deine Pflichten, samt der Androhung, gerichtliche Schritte einzuleiten und fordert von dir die Abgabe einer schriftlichen Unterlassungserklärung. Für diese Dienstleistung im Auftrag des Konkurrenten verlangt der Rechtsanwalt dann von Dir eine „geringfügige Gebühr“, die sich am Streitwert orientiert. Rechne da mit Kosten von mehren Hundert bis einigen Tausend Euro.

Glaub mir, du willst das nicht ausprobieren. Also brauchst Du ein Impressum und eine Datenschutzerklärung.

Woher nehmen und nicht stehlen?

Eines ist wichtig: diese Texte kannst du nicht selbst schreiben. Als jurisistischer Laie kann ich und kannst du nicht sicher beurteilen, was in diesen Seiten zu stehen hat.

Eine gute Möglichkeit ist der „Impressum Generator“ von juraforum.de. Auch für die Datenschutzerklärung gibt es dort einen Generator.

Es gibt auch andere Generatoren für diese Texte. Ein genauer Blick ist jedoch wichtig. So ist z.B. der Generator von https://datenschutz-generator.de/ nicht für alle Nutzer kostenlos. Sobald Du ein Gewerbe hast, das 5000 EUR im Jahr Umsatz macht, ist der Einsatz kostenpflichtig. Pro Jahr, also bei 416 EUR im Monat, wohlgemerkt Umsatz und nicht Gewinn.

Stell dir vor, deine Webseite hebt ab und erzielt irgendwann zunehmende Werbeeinnahmen. Dann kommt der Punkt, an dem du ein Problem hast, weil du nicht daran gedacht hast, dieses Produkt nachzulizensieren, denn es ist für dich nicht mehr kostenlos.

Es ist einfacher, du nimmst gleich einen Text, den du auch gewerblich verwenden darfst.

heiko

Dipl.-Ing. Heiko Evermann

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